Häufige Fragen: FAQ Familienpflege
Wie wird die Pflegefamilie finanziell entlastet? Wohin kann ich mich wenden? Wie lange dauert eine Abklärung? Wer sich für Familienpflege interessiert oder entscheidet, hat viele Fragen. Einige werden hier beantwortet.
1. Wer unterstützt uns als Pflegeeltern?
- Beratungsstelle für Pflegefamilien im Kanton Bern (Berner Gesundheit)
- PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz
- Dienstleistungsanbietende in der Familienpflege (DAF)
- Kantonales Jugendamt
2. Wie wird die Pflegefamilie finanziell entlastet?
Alle Pflegeeltern erhalten je nach Unterbringungsform dieselbe Tagespauschale. Das Pflegegeld entschädigt die Pflegeeltern für die Unterkunft, die Verpflegung und die Betreuung. Die Abgeltung für den Betreuungsaufwand ist eine Form des Erwerbs und unterliegt deshalb sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.
Die Entschädigung für Unterkunft, Verpflegung und Haushalt beträgt CHF 33.– pro Tag für jedes Kind.
3. Wohin wende ich mich, wenn ich ein Pflegekind aufnehmen möchte?
Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, finden Sie auf der Webseite des Kantonalen Jugendamtes die nötigen Unterlagen.
Wenn Sie sich über die Aufgabe als Pflegefamilie informieren möchten, können Sie sich an uns wenden oder eine Informationsveranstaltung einer der verschiedenen Anbietenden besuchen (s. Frage Nr. 1).
4. Wann besteht Anspruch auf eine Begleitung durch eine DAF in einem Pflegeverhältnis?
Jede Pflegefamilie soll bei individuellem Bedarf eine professionelle Begleitung durch eine DAF in Anspruch nehmen können. Die Leistungsbestellenden (Sozialdienst, KESB) vermitteln oder ordnen eine Begleitung durch eine DAF an. Dabei gilt der Grundsatz, dass Pflegeeltern, wenn möglich von einer DAF aus ihrem Sozialraum begleitet werden.
5. Wie werden Pflegefamilien bei der Aufnahme von Pflegekindern mit herausforderndem Verhalten unterstützt?
Die Pflegefamilien haben die Möglichkeit, sich durch die allgemeine Beratungsstelle für Pflegefamilien (Berner Gesundheit) beraten oder sich durch eine DAF begleiten zu lassen. Um Pflegefamilien in ihren anspruchsvollen Aufgaben zu stärken, leistet der Kanton Bern zudem finanzielle Beiträge an Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Pflegefamilie stehen und der Förderung des Kindeswohls dienen.
6. Wie lange dauert eine Passungsabklärung?
In der Regel dauert das Bewilligungsverfahren vom Einreichen des Gesuchs bis zur Erteilung der Bewilligung drei Monate. Das Kantonale Jugendamt (KJA) erteilt nach Eingang des Gesuchs den Abklärungsauftrag. Die Bearbeitungsdauer hängt letztlich von den Ressourcen des PKA-Dienstes ab und davon, ob die vollständigen Unterlagen fristgerecht beim KJA eingereicht werden können.
7. Welche Weiterbildungen für Pflegefamilien gibt es?
Um Pflegefamilien in ihren Aufgaben zu stärken, zahlt der Kanton Bern finanzielle Beiträge für entsprechende Weiterbildungen aus. Dies erfolgt mittels Gutscheinen, die Pflegeeltern bei Anbieter:innen nach Wahl einlösen können.
Im Auftrag des Kantonalen Jugendamtes koordiniert die Berner Gesundheit die Abgabe der Weiterbildungs-Gutscheine. Bei Fragen oder Interesse nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Haben Sie weitere Fragen? Melden Sie sich bei uns!
Sie können die Fragen per Gratis-Telefon 0800 070 070, Web-Formular oder E-Mail stellen. Wenn Sie vertrauliche Angaben per E-Mail schicken möchten, so fügen Sie am Ende des Betreffs den Zusatz «(Vertraulich)» ein – so wird ihr E-Mail verschlüsselt.
Die Fragen werden innerhalb von drei Arbeitstagen beantwortet. Sofern nötig, vermittelt die Beratungsstelle weiterführende Unterstützungsangebote.